Bis einschließlich 25. Februar 2021 haben Produktions- und Verleihfirmen die Möglichkeit, ihre Filme unter https://einreichung.deutscher-filmpreis.de für das diesjährige Auswahlverfahren für den Deutschen Filmpreis anzumelden, der am 1. Oktober verliehen wird.
Teilnahmeberechtigt am dreistufigen Auswahlverfahren sind deutsche Spiel-, Kinder- und Dokumentarfilme, die für das Kino produziert wurden und zwischen dem 1. Dezember 2019 und dem 30. September 2021 gestartet sind oder erstausgewertet wurden. Wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die deutsche Filmbranche können in begründeten Fällen hiervon Ausnahmen zugelassen werden.
Neu ist die Umbenennung der Preiskategorie „Beste visuelle Effekte und Animation“ in „Beste visuelle Effekte“. Mit diesem Schritt soll die neu gegründete Sektion Animationsfilm in der Deutschen Filmakademie gestärkt werden und zukünftig unabhängig von der Sektion „Visual Effects“ ihre Interessen vertreten können.
Die Nominierungen für den Deutschen Filmpreis 2021 werden am 19. August bekannt gegeben.
Der Deutsche Filmpreis – die renommierteste und höchstdotierte Auszeichnung für den deutschen Film – ist mit Preisgeldern der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien in einer Gesamthöhe von knapp 3 Mio. Euro dotiert und wird nach der Wahl durch die Mitglieder der Deutschen Filmakademie von Kulturstaatsministerin Prof. Monika Grütters verliehen. Die Verleihung ist eine Veranstaltung der Deutschen Filmakademie in Zusammenarbeit mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), produziert von der Deutschen Filmakademie Produktion GmbH.
Ausführliche Infos zur Anmeldung und zum Ablauf des Auswahlverfahrens sowie die aktuellen Richtlinien finden Sie unter https://www.deutscher-filmpreis.de/
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